Rechtsformen

RECHTSFORMEN

Unternehmen oder Einzelpersonen, die innerhalb der RAK FTZ eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchten, können eine der vier aufgeführten Rechtsformen annehmen.

Neugründung

  • Free Zone-Niederlassung: Unternehmensneugründung mit einem einzigen Gesellschafter
  • Free Zone-Gesellschaft: Unternehmensneugründung mit 2 bis 5 Gesellschaftern

Örtliche Niederlassungen

  • lokale Niederlassungen: Zweigstelle eines in den VAE ansässigen Unternehmens
  • ausländische Niederlassungen: Zweigstelle eines außerhalb der VAE ansässigen Unternehmens

Voraussetzung für die Gründung von lokalen und ausländischen Niederlassungen ist, dass die Muttergesellschaft seit einem Jahr besteht (diese Bedingung gilt auch für Tochterunternehmen).