RECHTSFORMEN
Unternehmen oder Einzelpersonen, die innerhalb der RAK FTZ eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchten, können eine der vier aufgeführten Rechtsformen annehmen.
Neugründung
- Free Zone-Niederlassung: Unternehmensneugründung mit einem einzigen Gesellschafter
- Free Zone-Gesellschaft: Unternehmensneugründung mit 2 bis 5 Gesellschaftern
Örtliche Niederlassungen
- lokale Niederlassungen: Zweigstelle eines in den VAE ansässigen Unternehmens
- ausländische Niederlassungen: Zweigstelle eines außerhalb der VAE ansässigen Unternehmens
Voraussetzung für die Gründung von lokalen und ausländischen Niederlassungen ist, dass die Muttergesellschaft seit einem Jahr besteht (diese Bedingung gilt auch für Tochterunternehmen).